Im Rahmen der Saar-Lor-Lux Classique veranstalten wir ein Oldtimertreffen am 15. August (Feiertag Maria Himmelfahrt) ab 10 Uhr im Bürgerpark Saarbrücken. Neben dem Treffen findet parallel das Eintreffen der Teilnehmer der Saar-Lor-Lux Classique sowie die eintägige Ausfahrt Mini-Classique statt.

Außerdem wird es einen Oldtimer-Teilemarkt geben (interessierte Händler können sich gerne vorab per Email melden).

Es gibt also viel zu sehen!

Teilnahmebedingungen

Veranstaltungsort ist der Bürgerpark Saarbrücken (neben Congresshalle), Hafenstraße 12, 66111 Saarbrücken. Die Zufahrt zum Veranstaltungsgelände ist vor Ort ausgeschildert. Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände gilt SCHRITT-TEMPO, dem Veranstalter und seinen Helfern ist Folge zu leisten.

Die Veranstaltung ist als Oldtimertreffen für 2-, 3- und 4-rädrige Oldtimerfahrzeuge ausgeschrieben und wird nach den vorliegenden Teilnahmebedingungen und den noch zu erlassenen Ergänzungsbestimmungen durchgeführt.  Jeder Teilnehmer erkennt mit dem Befahren des Veranstaltungsgeländes die Teilnahmebedingungen – auch im Namen seiner Bei- und Mitfahrer – vorbehaltlos an.

Berechtigt zur Teilnahme sind folgende historische Fahrzeuge:

Automobile       Baujahr 1994 und älter
Motorräder       Baujahr 1994 und älter
Traktoren          Baujahr 1984 und älter

Das Fahrzeug muss zugelassen oder mit rotem 07-er Kennzeichen versehen sein. Es gilt die StVO.

Die Veranstaltung beginnt am Donnerstag, 15. August (Feiertag Maria Himmelfahrt) ab 10.00 Uhr. Wegen der parallel stattfindenden Mini-Classique sowie dem Eintreffen der Saar-Lor-Lux Classique Teilnehmer, müssen sich die Teilnehmer des Oldtimertreffens bis 11 Uhr eingefunden haben, sonst kann die Zufahrt verwehrt werden. Die Ausfahrt vom Gelände ist ab 15 Uhr wieder möglich. Das Oldtimertreffen endet offiziell um 17.30 Uhr.

Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Platzierung innerhalb des Veranstaltungsgeländes.

Es ist unbedingt darauf zu achten, dass Park- und Abstellplätze im Bürgerpark nicht durch Öl, Benzin oder andere umweltgefährdende Flüssigkeiten verunreinigt werden. Sollte ein Fahrzeug undicht sein bzw. Flüssigkeiten verlieren, hat der Teilnehmer ein geeignetes Auffangbehältnis aufzustellen und das Eindringen von Öl/Flüssigkeiten ins Erdreich zu vermeiden. Verunreinigungen, z.B. tropfendes Öl, Schmierstoffe, Treibstoffe, o.ä. sind unverzüglich durch den Verursacher zu beseitigen und fachgerecht zu entsorgen. Jeder Fahrer / Teilnehmer steht in der Haftungspflicht gegenüber dem Grundstückseigentümer bzw. den Geschädigten. Der Teilnehmer stellt den Veranstalter insofern von jeder Haftung auch Rückhaftung vollumfänglich frei.

Die Teilnehmer verzichten durch die Anmeldung/Einfahrt auf das Veranstaltungsgelände bei allen im Zusammenhang mit der Veranstaltung erlittenen Unfällen oder Schäden auf jedes Recht des Vorgehens oder Rückgriffes gegen den Veranstalter, dessen Beauftragte und Helfer, soweit der Schaden oder Unfall nicht auf Vorsatz beruht. Jeder Teilnehmer nimmt auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil und trägt die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm und seinen Fahrzeugen verursachten und Schäden. Der Veranstalter haftet nicht für Sachschäden an den Fahrzeugen.